Autor: Ralf Zimpel
Quelle: NEWS 01/2013
Im Mai dieses Jahres hat der Bundestag das „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten“ (KWG-E) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden unter anderem internationale Vorgaben des Financial Stability Boards (FSB) bzw. der Europäischen Kommission zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung in deutsches Recht überführt. So sind zukünftig nicht nur global systemrelevante (G-SIB – Global Systemically Important Banks), sondern auch national systemrelevante Kreditinstitute (D-SIB – Domestic Systemically Important Banks) verpflichtet, zur Vorbereitung auf den Krisenfall und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit
Sanierungspläne zu erstellen.
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