Autoren: Claudia Schirsch, Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: NEWS 01/2014
Die Ermittlung verursachungsgerechter interner Verrechnungspreise für Liquidität rückt verstärkt in den Fokus der Aufsicht. So fordert schon die MaRisk-Novelle 2012 von den Instituten, ein Verrechnungspreissystem für Liquiditätskosten einzurichten. Dabei ist es weniger problematisch, den Spread aus der Differenz von risikolosen und risikobehafteten Zinskurven abzuleiten. Wichtiger ist zu klären, in welcher Höhe der Liquiditätsspread in das Pricing einfließen soll. Daher liegt es beim Aufbau eines Verrechnungspreissystems nahe, auch die Ist-Bilanzstruktur des einzelnen Institutes zu würdigen. Bei vielen Banken und Sparkassen liegt aktuell ein Aktivengpass(Passivüberhang) vor. Da bei Kundeneinlagen derzeit in der Regel (noch) kein Liquiditätsspread an den Kunden gezahlt wird, kann durch eine Berücksichtigung der institutsindividuellen Refinanzierungsstruktur und den damit verbundenen Spreadkosten im Pricing der Aktivgeschäfte der komparative Wettbewerbsvorteil des Instituts genutzt werden.
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