Autor: Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: die bank 7/2016
Die Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rats über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher ist nunmehr in nationales Recht umgesetzt. Im Zug der dadurch notwendigen Rechtsanpassungen wurden auch die bestehenden Regelungen zur Berechnung des effektiven Jahreszinses der Kreditgeschäfte angepasst, die unter die Preisangabenverordnung (PAngV) fallen. Künftig wird durchgängig der Verbraucherbegriff gemäß § 13 BGB verwendet. Entsprechend wird der bisherige Begriff "Kredit" durch "Verbraucherdarlehen" ersetzt; gleiches gilt für den Begriff "Kreditgeber", der durch "Darlehensgeber" ersetzt wird. Im Artikel werden die wesentlichen Modifikationen vorgestellt.
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